Betriebliche Gesundheitsförderung

Die Leistungsfähigkeit und Gesundheit der Mitarbeiter ist das Kapital eines Betriebs. Eintönige Haltungen und körperliche Arbeiten belasten unseren Bewegungsapparat. Durch Betriebliche Gesundheitsförderung können Sie einen wertvollen Beitrag zur Gesunderhaltung Ihrer Mitarbeiter leisten.

Gesundheitsförderung heißt für uns zu trainieren, um die Funktionalität zu erhalten und zu verbessern. Unser Körper ist auf Bewegung ausgelegt. Nutzen auch Sie unser Kursangebot für Ihre Mitarbeiter.

Unsere Kurse sind von der zentralen Prüfstelle Prävention nach §20 SGB V geprüft und zertifiziert.

Es besteht auch die Möglichkeit »Firmeneigene Sportgruppen« bei uns zu gründen. Nehmen Sie dafür gerne Kontakt mit uns auf.

Steuerliche Vorteile

„Seit dem 1. Januar 2008 wird durch die Steuerfreiheit des § 3 Nummer 34 Einkommensteuergesetz (EStG) die Förderung der Mitarbeitergesundheit unterstützt. Bis zu 600 Euro kann ein Arbeitgeber pro Mitarbeiter und pro Jahr steuerfrei für zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken und zur Förderung der Gesundheit erbringen. Arbeitgeber können zur Förderung der Gesundheit ihrer Beschäftigten dabei auf gesundheitsförderliche Maßnahmen zurückgreifen.

Es können Maßnahmen steuerbefreit geleistet werden, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung, Zielgerichtetheit und Zertifizierung den Anforderungen der §§ 20 und 20b SGB V genügen.“

Quelle:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de